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Schweizerische Falun Gong Vereinigung
CP 296 CH-1211 GENEVE 4
Presseerklärung
SPEZIAL FRAU QIU MINGHUA
Herzlichen Dank an die Mitglieder des Schweizerischen Parlaments in Bern, an die ACAT (Action des Chrétiens pour l’Abolition de la Torture – Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter) und an das Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Dank ihren allgemeinen Bemühungen wurde es möglich, dass der Bundesrat sich für die Freilassung von Frau Qiu Minghua einsetzen konnte
Anlässlich der Eröffnung der Herbstsession des Parlamentes in Bern möchte die Schweizerische Falun Gong Vereinigung (SFGV) allen National- und Ständeräten herzlich für ihre Offenheit danken, insbesondere Herrn Nationalrat Luc Recordon für sein direktes Einbringen der Frage betreffend Frau Qiu Minghua an den Bundesrat. Dank gilt auch den Damen und Herren Nationalräten Frau Hemmi-Müller, Frau R. Zapfl und Herrn Ueli Leuenberger, welche immer ein offenes Ohr für die Menschenrechtsproblematik haben, und welche es ermöglichten, dass eine von ACAT initiierte Petition für Frau Qiu Minghua im Kreise der zwei Kammern des Parlaments behandelt werden konnte. Die SFGV möchte denselben Dank auch an die ACAT aussprechen, sowohl für ihren achtsamen und dauerhaften Einsatz für die Menschenrechte, als auch für ihre Initiative für die Befreiung von Frau Qiu Minghua. Und nochmaliger Dank gilt Herrn Nationalrat Luc Recordon für seine mutige und direkte Frage an den Bundesrat. (Der Text der Interpellation und Antwort des Bundesrates finden sich weiter unten.)
Alle Schweizer Falun Gong Praktizierenden möchten Herrn Bundesrat und Bundespräsidenten Joseph Deiss und dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten für ihre schnelle Intervention bei den Chinesischen Behörden vor Ort herzlich danken. Es ist zu hoffen, dass dank ihres Handelns eine baldige Befreiung von Frau Qiu Minghua möglich sein wird. Dies ist das einzige Ziel, auf welches die SFGV hinarbeitet, nämlich dafür zu sorgen, dass diese ungerechte Behandlung von Unschuldigen so schnell wie möglich ein Ende findet.
Der Tages Anzeiger berichtete: „Die Schweiz hat die Chinareise von Wirtschaftsminister Joseph Deiss Mitte Juli genutzt, um zu Gunsten einer inhaftierten Falun-Gong-Anhängerin zu intervenieren. Dies wurde erst jetzt, anderthalb Monate nach der Wirtschaftsmission, durch die bundesrätliche Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss publik.
In China seien Tausende von Anhängern der Falun-Gong-Bewegung inhaftiert, räumt der Bundesrat in seiner Antwort an den grünen Waadtländer Nationalrat Luc Recordon ein. Auch Foltervorwürfe seien bekannt. Das Aussendepartement (EDA) habe seine Besorgnis gegenüber den chinesischen Behörden mehrfach zum Ausdruck gebracht. Die Schweiz setze sich ein «für ein Ende der Repression» gegen die Anhänger von religiösen und spirituellen Bewegungen wie Falun Gong.
Im konkreten Fall hat nun während eines Mittagessens der Schweizer Wirtschaftsdelegation der Schweizer Botschafter in China, Dante Martinelli, bei den zuständigen Stadtbehörden interveniert, wie Deiss' Sprecherin Evelyn Kobelt auf Anfrage bestätigte. Dass der Wirtschaftsminister auf seinen Auslandreisen die Menschenrechte immer wieder zur Sprache bringt, anerkennt man auch im EDA.“
Antwort des Bundesrates auf die Interpellation von Herrn Nationalrat Luc Recordon, über „das Los, welches die Chinesischen Behörden Mitgliedern von Falun Gong auferlegen“
Vollständiger Text der Interpellation vom 7. Juni 2005.
Eingereichter Text Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen: 1. Hat er Kenntnis von den anhaltenden Verstössen gegen die Menschenrechte und von der entwürdigenden Behandlung, ja sogar Folterung von Falun-Gong-Anhängern durch die chinesischen Behörden? 2. Kennt er insbesondere das schreckliche Schicksal der Familie von Frau Qiu Minghua, deren Tochter übrigens an der Universität St. Gallen studiert? 3. Was hat er unternommen oder was gedenkt er zu unternehmen, um diesen inakzeptablen Vorgängen ein Ende zu setzen?
Begründung Ohne in geringster Weise für oder gegen Falun Gong Stellung nehmen zu wollen, muss man feststellen, dass diese Bewegung weder die Macht in China zu übernehmen noch die verfassungsmässige Ordnung dieses Landes zu destabilisieren sucht. Sie setzt sich einzig und allein für Werte wie Toleranz und Wahrheit ein. Es gibt auch keine Berichte über Fälle, die bestätigen würden, dass diese Bewegung ihren Status als weltanschauliche Gruppierung missbraucht, um den eigenen Anhängern oder Dritten Schaden zuzufügen. Es ist deshalb inakzeptabel, dass den Falun-Gong-Anhängern das Grundrecht auf freie Meinungsäusserung verwehrt wird. Noch schockierender ist, dass sie willkürlich verhaftet werden und schlechte Behandlung, oft auch Folter über sich ergehen lassen müssen. Dies wäre im Übrigen nicht weniger verwerflich, wenn es um eine Organisation ginge, die gegen die chinesische Rechtsordnung verstossen würde. Die Schweiz muss sich zurzeit nicht nur mit dem Fall von Frau Qiu Minghua befassen, sondern auch mit der Notlage ihrer Tochter, Xiaoyang Wang. Seit sechs Jahren studiert sie an der Universität St. Gallen. Sie ist Falun-Gong-Anhängerin und wagt unter den gegebenen Umständen nicht, in ihr Land zurückzukehren. Deswegen - einmal abgesehen von den inakzeptablen Schwierigkeiten, mit denen Falun Gong in China zu kämpfen hat - sollte die Schweiz den Status dieser Studentin prüfen, die von China aus verfolgt wird und nicht mehr in ihr Land zurückkehren kann, ohne grosse Gefahren auf sich zu nehmen.
Antwort des Bundesrates vom 24. August 2005 1. Der Bundesrat kennt die Situation von Falun Gong in China. Diese Bewegung, zu deren Ideen die Schweiz nicht Stellung nimmt, ist in China seit 1999 verboten. Aufgrund des Verbots wurden Tausende von Anhängern inhaftiert, viele von ihnen werden in Administrativhaft fest gehalten. Der Bundesrat hat Kenntnis von den Vorwürfen, wonach Personen, die Falun Gong praktizieren, gefoltert werden. Das EDA hat seine Besorgnis gegenüber den chinesischen Behörden mehrfach zum Ausdruck gebracht. 2. Wang Xiaoyang, die Tochter von Qiu Minghua, hat sich schriftlich an Mitglieder des Bundesrates gewandt. Sie wurde von Vertretern des EDA persönlich empfangen, die auch eine Petition entgegennahmen. Die Behörden kennen also den Fall ihrer Mutter, und die Schweiz verfolgt die weitere Entwicklung aufmerksam. Am Rande des Besuchs von Bundesrat Deiss haben Vertreter der Schweizer Behörden die Behörden der Stadt Suzhou getroffen, wo Qiu Minghua gemäss unseren Informationen gefangen gehalten wird, um ihre Besorgnis über diesen Fall zum Ausdruck zu bringen. 3. Die Schweiz führt seit 1991 einen Menschenrechtsdialog mit China. Themen sind dabei insbesondere der Strafvollzug, die Verhütung von Folter, die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit. Der Dialog wird von konkreten Projekten begleitet, zum Beispiel im Bereich des Strafvollzugs. Die achte Runde des Dialogs fand vom 23. bis 27. Mai 2005 in China statt. Eines der wichtigsten Themen war die Abschaffung der Administrativhaft, die eine Voraussetzung für die Ratifikation des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte durch China bildet. Die Schweiz ermuntert China, den Pakt zu ratifizieren, und hat den chinesischen Behörden ihre technische Unterstützung bei der Umsetzung des Pakts angeboten. Die Schweiz setzt sich für ein Ende der Repression gegen die Anhänger gewisser religiöser und spiritueller Bewegungen wie Falun Gong ein.
Kontact : Silvan Fedier : 078 722 42 21 Erich Bachmann : 076 372 43 14
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